🐕AGB / Vertrag in Textform🐕
T I E R B E T R E U U N G S V E R T R A G
Zwischen
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- nachfolgend Tierhalter genannt -
und
Denisa's Hollywuff
Dorfstraße 14
16230 Breydin OT Trampe
kontakt@denisas-hollywuff.de
- nachfolgend Tierpfleger genannt -
wird ein Tierbetreuungsvertrag für folgendes Tier:
Name: __________________
Alter / Geburtsdatum: __________________
Geschlecht: __________________
Tierart: Hund
Rasse: __________________
Farbe / Besondere Eigenschaften: __________________
Letzte Impfung: __________________
Tätowierung / Chipnummer: __________________
geschlossen. Die Parteien vereinbaren Folgendes:
§ 1 Vertragsinhalt
Durch Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Tierpfleger zur Betreuung, Unterbringung und Versorgung des Tieres. Die Betreuung findet in Gruppenhaltung statt. Die Betreuung erfolgt durch den Tierpfleger in dessen Örtlichkeiten, an folgender Adresse:
Dorfstraße 14
16230 Breydin OT Trampe
§ 2 Pflichten des Tierpflegers
(1) Der Tierpfleger verpflichtet sich, mit großer Bemühung für das Tier zu sorgen und sich nach den individuellen Bedürfnissen des Tieres zu richten. Der Tierpfleger verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu versorgen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
(2) Sollte der Tierpfleger innerhalb der Betreuungszeit erkranken, so hat er eine Vertretung seiner Wahl zu stellen, die die Betreuung an seiner Stelle übernimmt.
(3) Der Tierpfleger verpflichtet sich dazu, über alle die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.
§ 3 Pflichten des Tierhalters
(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, genügend Futter, Zubehör und Einstreu zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht ausreichen, so ist der Tierhalter dazu verpflichtet, die Kosten für ggf. zusätzlich benötigtes Material zu begleichen.
(2) Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, dem Tierpfleger alle Krankheiten des Tieres rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere wenn es sich um Erkrankungen mit Ansteckungsgefahr handelt.
(3) Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, dem Tierpfleger bei Übergabe evtl. vorliegende Gewohnheiten, Bösartigkeiten oder sonstige Eigenschaften des Tieres mitzuteilen, die für die Betreuung wichtig sein könnten.
(4) Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, über alle die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.
(5) Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, zeitnahe vor dem Betreuungszeitraum sein Tier geimpft und entwurmt zu haben.
(6) Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, zeitnahe vor dem Betreuungszeitraum für ausreichenden Zeckenschutz zu sorgen.
(7) Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, dafür sorge zu tragen, dass während des Betreuungszeitraumes das Tier nicht läufig ist oder wird und versichert, dass das Tier nicht trächtig zur Betreuung gegeben wird.
§ 4 Kontaktdaten im Notfall
(1) Sollte ein Notfall eintreten, so hat der Tierpfleger umgehend mit dem Tierhalter Kontakt aufzunehmen. Während seiner Betreuungszeit ist der Tierhalter folgendermaßen zu erreichen:
Adresse:
____________________________
____________________________
(2) Sollte der Tierhalter nicht erreichbar sein, hat der Tierpfleger folgende Person zu kontaktieren:
Name: _________________________
Adresse:
_______________________________
_______________________________
Telefonnr.: ______________________
Diese Person ist berechtigt, Entscheidungen im Sinne des Tierhalters zu treffen.
(3) Sollten weder der Tierhalter noch der Notfallkontakt erreichbar sein oder wird eine Erkrankung als Notfall eingeschätzt, so darf der Tierpfleger das Tier auch ohne Absprache mit dem Tierhalter in tierärztliche Behandlung geben, wenn er dies für notwendig hält.
Im Krankheitsfall ist der behandelnde Tierarzt aufzusuchen:
Name: __________________
Adresse:
________________________
________________________
Telefonnr.: _______________
Sollte der genannte Tierarzt nicht anzutreffen sein oder befindet sich nicht in unmittelbarer Nähe, so ist der Tierpfleger berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen.
(4) Die durch den Tierarztbesuch anfallenden Kosten hat allein der Tierhalter zu begleichen. Dies gilt auch im Todesfall des Tieres.
§ 5 Haftung
(1) Während des Betreuungszeitraums bleibt der Tierhalter Tierhalter im Sinne des § 833 BGB.
(2) Für Schäden, die das Tier während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Tierpfleger keine Haftung, ganz gleich ob dies durch Dritte, das Tier selbst oder durch höhere Gewalt geschieht. Die Haftung des Tierpflegers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(3) Für Schäden, die durch die Gruppenhaltung des Tieres verursacht werden oder die das Tier durch die Gruppenhaltung erleiden könnte, übernimmt der Tierpfleger keine Haftung.
(4) Für Schäden, die das Tier beim Tierpfleger oder bei Dritten anrichtet, haftet allein der Tierhalter.
(5) Alle Schäden müssen über eine Hundehalterhaftpflicht des Tierhalter abgesichert sein und ein Nachweis muss vorliegen.
§ 6 Vertragsdauer
(1) Die Betreuung des Tieres erfolgt einmalig, und zwar vom _______ bis _______. Die genauen Betreuungszeiten sind Folgende: ___ Tag/e
(2) Die Betreuung des Tieres erfolgt regelmäßig, und zwar mindestens einmal pro Woche. Folgende Tage werden vereinbart:
O flexibel
O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag O Samstag O Sonntag
§ 7 Kündigung
Die Betreuung kann vom Tierhalter sowie vom Tierpfleger bis zu 14 Tage vor dem geplanten Termin bzw. Zeitraum storniert werden. Sagt der Tierhalter die Betreuung nach Ablauf dieser Frist ab, so ist er dazu verpflichtet, dem Tierpfleger 50 % der vereinbarten Betreuungskosten zu zahlen. Sagt der Tierhalter die Betreuung innerhalb von 48 Stunden vor dem Beginn der geplanten Betreuung ab, so ist er dazu verpflichtet, die vollen Betreuungskosten zu begleichen.
§ 8 Vergütung
(1) Der Preis für die Betreuung bestimmt sich folgendermaßen:
Tagesbetreuung:
für einen Hund 25 Euro pro Tag bis 10 Stunden
für einen Hund 30 Euro pro Tag über 10 Stunden
Urlaubsbetreuung:
für einen Hund 30 Euro pro Tag
Bring- und Abholtag zählen als ganzer Tag
(2) Die Zahlung erfolgt in Vorkasse mindestens 48 Stunden vor dem Betreuungsbeginn per Überweisung auf folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: Denisa Simeonová
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE80 1605 0000 4711 0006 37
BIC: WELADED1PMB
§ 9 Zusatz
(1) Im Falle, dass der Tierhalter sich nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Betreuungszeit beim Tierpfleger nicht meldet und das Tier nicht abholt, wird der Tierpfleger vom Tierhalter befugt das Tier in ein Tierheim oder ähnliches abzugeben.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Vertragsbestandteile davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich entspricht. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Bei der Übergabe bitte nicht vergessen:
• Impfpass und ggfs. Medikamente
• Bei Hunden: ggfs. Nachweis der Haftpflichtversicherung
• Bei Listenhunden: Negativzeugnis
Trampe, den ___________
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Tierhalter
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Denisa's Hollywuff